Schützenkönige
Seit dem Jahr 2001 findet nun auch wieder das traditionelle Königsschießen mit der Krönung des Königspaares und dem Königsball statt. Die repräsentativen Pflichten, die sich das Königspaar erwirbt sind sehr vielfältig. Um das Aufleben dieser alten Tradition besonders verdient gemacht hat sich Schützenbruder Rolf Seiler, welcher hier zitiert sei:
Königsschießen
In diesem Jahr wollen wir, als Verein, zum ersten Mal die Tradition des Königsschießens wieder aufleben lassen. Deshalb möchte ich einiges zu den Pflichten eines Schützenkönigs bzw. einer Schützenkönigin sagen. Das Königspaar hat unseren Verein bei Festen, wie großen Schützenfesten und Veranstaltungen bei denen das Königspaar eingeladen wird, zu vertreten. Bei diesen Anlässen ist von ihnen die Schützenkette zu tragen. Der Schützenkönig sowie die Königin haben auf ihre Kosten für die Gravierung ihrer Schützenketten und die Stiftung einer neuen Ehrenscheibe zu sorgen. Die erste Ehrenscheibe wird vom Verein, zum Beginn einer neuen Tradition, gestellt. Sie wird den Wortlaut „Gestiftet vom Verein gewonnen von ...“ tragen. Alle zukünftigen vom jeweiligen Königspaar zu stiftenden Scheiben haben die Beschriftung „Gestiftet von ... gewonnen von ...“. Die Gestaltung, in Form und Farbe der Scheibe, ist dem Ideenreichtum des Königspaares überlassen.
Der Ausscheid für das Königsschießen wurde in der Luftgewehrhalle des Vereins durchgeführt. Die alte Tradition, mit Vorderladergewehren auf eine Holzscheibe zu schießen, konnte allerdings aus Sicherheitsgründen nicht fortgeführt werden. Am 2. Juni 2001 fand dann in der Gaststätte „Zur Erholung“ in Auritz der erste Königsball seit der Wiedergründung des „Bautzener Schützenvereines 1875“ e.V. statt.

Schützengilde 1981-2003
Seit 1981 fand wieder das traditionelle Schützenfest statt, auf dem die Schützenmeister aus Bürgern der Stadt Bautzen ermittelt wurden.
Nachdem die Beteiligung der Bürger der Stadt Bautzen an den Gildeschießen, beginnend kurz vor der Jahrtausendwende, immer geringer ausfiel, wurde ab dem Jahr 2004 kein Gildeschießen mehr durchgeführt.
Die Scheibenkönige und Marschälle bei den Bautzener städtischen Königsschießen
Bei der Neuordnung des Stadtarchivs fanden sich eine Anzahl noch nicht registrierter Verzeichnisse der Bürgerschützen, die vom Ausgange des Dreißigjährigen Krieges, von 1647 bis 1730 an den regelmäßigen städtischen Sonntagsschießen um das Ratskleinod im Graben, an den Stifts-, Lust- und Kompanieschießen teilgenommen hatten. Diese Verzeichnisse füllen acht mit Goldschnitt verzierte Schweinslederbände von 30 Zentimeter Höhe, 10 Zentimeter Breite und bis 8 Zentimeter Stärke. Auf der ersten Seite des ältesten Bandes lesen wir folgenden Eintrag: "Weil wegen stets wehrender Kriegs-Unruhe von anno 1631 bis anhero nicht geschossen werden können, also ist dieses anno 1647. Jahr von E. E. Hohem Rat solches wieder angeordnet, vergünstigt und zu Schützen-Aeltesten verordnet worden Herr Heinrich Joachim Heino, alter Stadt-Richter, des Rats Herr Michael Schwach, des Rates Heinrich Nitzsche, Thomas Heinrich Peschke aus der Bürgerschaft, Tobias Euritzsch, Aeltester der Tuchmacher, Matthäus Reichardt, Aeltester der Bäcker."
Auf Grund dieser Verzeichnisse war es möglich, die Scheibenkönige und Marschälle von 1647 bis 1730 festzustellen. Für die folgenden Zeiten fanden sich diesbezügliche Aufzeichnungen in den Ratsakten und im Archiv der städtischen Schützenvorstände. Freilich sind die Eintragungen, besonders in den ersten Zeiten, nicht ganz vollständig, da die Schützenältesten nicht immer die gleiche Sorgfalt aufwendeten, auch schwankt die Schreibweise der Namen vielfach, wie dies ja in alten Urkunden häufig vorkommt.
Von dem Abdruck der "Bierkönige", die seit 1657 auch genannt werden, konnte abgesehen werden, da ihre Namen sich vielfach mit denen der Scheibenkönige und -marschälle decken. Doch sei bezüglich der Bierkönige noch einmal kurz wiederholt, was an anderer Stelle schon ausführlicher besprochen wurde.
Kurfürst Johann Georg I. von Sachsen hatte im Jahre 1637 als besonderes Zeichen seiner Gunst jedem Könige der beiden Scheiben ein steuerfreies Bier zu brauen gestattet. Gehörte nun der betreffende König nicht zu den brauberechtigten Bürgern der Stadt, so ging das Recht auf den Marschall über. War auch dieser nicht brauberechtigt, so erhielt der nächstbeste Schütze in der Scheibe, der einen städtischen Bierhof besaß, das Braurecht. Er hieß nun der Bierkönig, hatte aber eine Geldsumme, die anfangs 14 Taler, später mehr betrug, an den jeweiligen Schützenkönig "zu einer Ergötzlichkeit" zu bezahlen. Im Jahre 1849 wurde das Bierrecht abgelöst und in einen der Schützenkasse zufließenden Geldbetrag umgewandelt, der dann auf die Scheibenkönige und -marschälle als besondere Prämie für ihren Schuß verteilt wurde.
Die Veröffentlichung der Scheibenkönige und -marschälle erfolgt, um die Namen alter Bautzener Bürgerfamilien aus dem Stande der Handwerker, der Handelsherren und der Beamten wieder lebendig werden zu lassen und damit zur Familienforschung anzuregen, gleichzeitig aber auch, um die lebende Generation zu lebhafteren Teilnahme, als dies gegenwärtig der Fall ist, an der altehrwürdigen Einrichtung der städtischen Königsschießen anzuregen.